Die gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugprüfung für PKW, LKW und KRAD – fachlich erklärt von Ihrem TÜV Rheinland FSP Partner.
Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßig wiederkehrende Prüfung von Kraftfahrzeugen und Anhängern gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Sie betrifft unter anderem Personenkraftwagen (PKW), Lastkraftwagen (LKW) sowie Krafträder (KRAD).
Ziel der Hauptuntersuchung ist es, technische Mängel frühzeitig zu erkennen und zu bewerten, bevor diese zu einer Gefährdung für den Fahrzeugführer, andere Verkehrsteilnehmer oder die Umwelt führen. Die HU stellt damit ein zentrales Element der vorbeugenden Verkehrssicherheitsüberwachung dar.
Die Hauptuntersuchung beginnt mit der Fahrzeugidentifikation. Dabei werden das amtliche Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sowie die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I miteinander abgeglichen. Anschließend erfolgt eine umfassende Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile gemäß Anlage VIII StVZO.
Darüber hinaus wird geprüft, ob sich das Fahrzeug in einem genehmigten Zustand befindet. Umbauten oder technische Änderungen werden auf ihre Zulässigkeit kontrolliert. Maßgeblich ist, dass entsprechende Genehmigungen, Eintragungen oder Betriebserlaubnisse vorliegen und keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gegeben ist.
Ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung ist die Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems (UMA). Sie hat die frühere separate Abgasuntersuchung (AU) ersetzt und ist integraler Bestandteil der HU.
Die UMA dient der Kontrolle, ob das Abgasreinigungssystem ordnungsgemäß arbeitet und die geltenden Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.
Nach Abschluss aller Prüfschritte werden die festgestellten Mängel dokumentiert und in Mängelklassen eingeteilt. Nur Fahrzeuge ohne erhebliche oder gefährliche Mängel erhalten eine neue Prüfplakette. Bei erheblichen Mängeln ist eine Nachuntersuchung erforderlich.
Nach bestandener Hauptuntersuchung wird die Prüfplakette offiziell zugeteilt und auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht. Sie dient als sichtbarer Nachweis dafür, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung vorschriftsmäßig und verkehrssicher war.
Die Anbringung erfolgt manipulationssicher und dauerhaft ausschließlich durch hierzu berechtigte Personen oder Stellen. Vor dem Aufbringen einer neuen Plakette müssen alte, abgelaufene Prüfplaketten vollständig entfernt werden.
Eine gültige Hauptuntersuchung ist Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Fahrzeuge ohne gültige Prüfplakette gelten als nicht ordnungsgemäß untersucht. Dies kann bei Kontrollen zu Verwarnungen, Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister und im Einzelfall zur Stilllegung des Fahrzeugs führen.
Die regelmäßige Durchführung der Hauptuntersuchung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit, zum Umweltschutz und zum Erhalt des ordnungsgemäßen Fahrzeugzustands. Sie schützt nicht nur Fahrer und Halter, sondern alle Verkehrsteilnehmer – unabhängig davon, ob es sich um PKW, LKW oder KRAD handelt.